Überspringen zu Hauptinhalt

UNSERE LEISTUNGEN

Für schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) können verschiedenartige Geräusche verantwortlich sein. Zur Ermittlung und Beurteilung der Geräusche sind Vorschriften und Regelungen anzuwenden, die auf die jeweilige Lärmart (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Lärm von Sport- und Freizeitanlagen u.a.) abgestimmt sind.

Unser Büro führt schalltechnische Untersuchungen, Messungen sowie die gutachterliche Beurteilung von Lärm im Auftrag von Kommunalverwaltungen, privaten Investoren, Planungsbüros und Industrie durch. Dabei werden selbstverständlich die aktuelle Rechtsprechung, Normen und Richtlinien berücksichtigt.

An den Anfang scrollen